Am 1. Juni 2025 ist eine Neuregelung des Mutterschutzes in Kraft getreten. Dies war schon lange überfällig und so stimmte der Bundestag dem „Mutterschutzanpassungsgesetz“ ohne Gegenstimmen zu. Auch das ist doch mal erwähnenswert.
Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, erhalten nun ein Anrecht auf eine Schutzfrist. Die Neuregelung soll der besonderen Belastungssituation der Frauen gerecht werden und ihnen einen Schutzraum bieten.
Die Länge der Schutzfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fehlgeburt: Zwei Wochen bei einer Fehlgeburt zwischen der 13. und 17. Schwangerschaftswoche, 6 Wochen bei einer Fehlgeburt zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche. Bei einer späten Fehlgeburt nach der 20. Schwangerschaftswoche beträgt diese besondere Schutzfrist 8 Wochen.
Weitere Infos auf der Seite des Bundesministeriums:
Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten