Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch

Nicht immer ist eine Schwangerschaft erwünscht. Eine ungewollte Schwangerschaft stellt für jede Frau eine große Belastung dar und die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch ist schwer. Wir sind uns der besonderen Situation der betroffenen Frauen bewusst und möchten sie umfassend informieren und ärztlich begleiten.

Sollten Sie schwanger sein und einen Abbruch in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen als Erstes ein Gespräch bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle. Sie erhalten dort professionelle Hilfe bei Ihrer Entscheidung – und im Falle eines Abbruchs auch den Beratungsschein. Diesen müssen Sie in der Praxis, die den Abbruch vornimmt, vorlegen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist frühestens drei Tage nach der Beratung möglich.

In Stuttgart können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden.

Städtische Beratungsstelle

pro familia 

donum vitae

Evangelische Gesellschaft

Erklärvideo zum Ablauf der Beratung:

Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Der medikamentöse Abbruch mit Mifegyne® ist eine Alternative zum chirurgischen Verfahren. Das Medikament Mifegyne® blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron) und verhindert so die Weiterentwicklung der Schwangerschaft. Nach der Einnahme von Mifegyne® wird 36 – 48 Stunden später zusätzlich ein Prostaglandin (ein hormonähnlicher Botenstoff) verabreicht, das Blutungen und die Ausstoßung der Frucht auslöst.
In Ausnahmefällen wird das Schwangerschaftsgewebe nicht vollständig ausgestoßen, so dass eine chirurgische Ausschabung (Nachkürettage) notwendig ist.
Medikamentöse Abbrüche sind bei uns bis zur 9. Schwangerschaftswoche (63. Tag nach Beginn der letzten Monatsblutung) möglich.

Operativer Schwangerschaftsabbruch

Beim operativen Schwangerschaftsabbruch wird zuerst das Schwangerschaftsgewebe aus der Gebärmutter abgesaugt. Dies ist eine besonders schonende Methode des Abbruchs. Anschließend muss mit Hilfe eines chirurgischen Löffels (Kürette) nachgetastet werden, um sicherzustellen, dass keine Gewebereste in der Gebärmutterhöhle verbleiben.
Operative Schwangerschaftsabbrüche führen wir ambulant und unter Kurznarkose in der Anästhesie-Praxisklinik bis zur 12. Schwangerschaftswoche (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode) durch.

Medikamentös oder operativ? Wie soll ich mich entscheiden?

Die Entscheidung zwischen den beiden Methoden eines Abbruchs ist häufig vom Schwangerschaftsalter abhängig, da der medikamentöse Abbruch nur in der frühen Schwangerschaft (bis 9. SSW) möglich ist.  Rein körperlich ist der medikamentöse Abbruch verglichen mit dem operativen Verfahren schonender. Die seelische Belastung kann jedoch durch das bewusste Erleben der Fehlgeburt und der längeren Dauer der Gesamtprozedur größer sein. Bei der Entscheidung zwischen den beiden Verfahren kann Ihnen auch das Gespräch bei der Beratungsstelle eine Hilfe sein.

Terminvereinbarung und Ablauf

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich telefonisch melden unter: 0711-907 13 907 oder uns eine Nachricht schreiben. Wir rufen Sie dann zurück.

Für die Terminvereinbarung ist es nicht notwendig, dass die Schwangerschaft bereits ärztlich diagnostiziert wurde. Auch eine Überweisung Ihrer gynäkologischen Praxis ist nicht erforderlich.

Für den medikamentösen Abbruch werden zwei Termine in unserer Praxis vereinbart.

Beim 1. Termin findet die Untersuchung, Feststellung der Schwangerschaft per Ultraschall und das Aufklärungsgespräch statt. Die Einnahme der Mifegyne® erfolgt im Beisein der Ärztin. Das Prostaglandin wird Ihnen in der Regel mitgegeben, so dass Sie es zwei Tage später zuhause einnehmen könne. Sie erhalten einen genauen schriftlichen Ablaufplan, wenn Sie es wünschen auch eine Krankschreibung.

Beim 2. Termin ca. 2-3 Wochen später wird per Ultraschall kontrolliert, ob das Schwangerschaftsgewebe vollständig ausgestoßen wurde.

Für den operativen Abbruch vereinbaren wir einen Termin der Anästhesie-Praxisklinik.

Zu diesem Termin sollten Sie nüchtern erscheinen und sich anschließend  von einer Begleitperson abholen lassen. Alle weiteren Einzelheiten besprechen wir bei der Terminvereinbarung. Eine Kontrolluntersuchung – ca. 10 Tage nach dem Eingriff – findet in Ihrer betreuenden gynäkoklogischen Praxis statt.

Was müssen Sie zu Ihrem Termin mitbringen?

  • Ihre Versichertenkarte
  • schriftliche Bescheinigung der Beratungsstelle
  • ggf. Kostenübernahme der Krankenkasse
  • schriftliche Bescheinigung über Ihre Blutgruppe (ein Blutgruppen-Schnelltest ist bei uns in der Praxis oder auch in der Klinik als Selbstzahlerleistung möglich)
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Ausführliche Informationen in unserem Flyer (deutsch und englisch) zum Download:

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Medical pregnancy termination

Ambulante Operationen