Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch
Nicht immer ist eine Schwangerschaft erwünscht. Eine ungewollte Schwangerschaft stellt für jede Frau eine große Belastung dar und die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch ist schwer. Wir sind uns der besonderen Situation der betroffenen Frauen bewusst und möchten sie umfassend informieren und ärztlich begleiten.
Sollten Sie schwanger sein und einen Abbruch in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen als Erstes ein Gespräch bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle. Sie erhalten dort professionelle Hilfe bei Ihrer Entscheidung – und im Falle eines Abbruchs auch den Beratungsschein. Diesen müssen Sie in der Praxis, die den Abbruch vornimmt, vorlegen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist frühestens drei Tage nach der Beratung möglich.
In Stuttgart können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden.
Erklärvideo zum Ablauf der Beratung:
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne
Der medikamentöse Abbruch mit Mifegyne® ist eine Alternative zum chirurgischen Verfahren. Das Medikament Mifegyne® blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron) und verhindert so die Weiterentwicklung der Schwangerschaft. Nach der Einnahme von Mifegyne® wird 36 – 48 Stunden später zusätzlich ein Prostaglandin (ein hormonähnlicher Botenstoff) verabreicht, der Blutungen und die Ausstoßung der Frucht auslöst.
In Ausnahmefällen wird das Schwangerschaftsgewebe nicht vollständig ausgestoßen, so dass eine chirurgische Ausschabung (Nachkürettage) notwendig ist.
Der medikamentöse Abbruch ist verglichen mit dem operativen Verfahren körperlich schonender. Die seelische Belastung kann jedoch durch das bewusste Erleben der Fehlgeburt größer sein. Auch bei der Entscheidung zwischen den beiden Verfahren kann Ihnen das Gespräch bei der Beratungsstelle eine Hilfe sein.
Terminvereinbarung und Ablauf
In unserer Praxis führen wir medikamentöse Abbrüche bis zum 49. Tag nach Beginn der letzten Monatsblutung durch – das entspricht der 7. Schwangerschaftswoche. (Ggf. ist auch ein chirurgischer Abbruch bis zur 12. SSW möglich.)
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich telefonisch melden unter: 0711-907 13 907 oder uns eine Nachricht schreiben. Wir rufen Sie dann zurück.
Für die Terminvereinbarung ist es nicht notwendig, dass die Schwangerschaft bereits ärztlich diagnostiziert wurde. Auch eine Überweisung Ihrer gynäkologischen Praxis ist nicht erforderlich.
Für den medikamentösen Abbruch werden zwei Termine in unserer Praxis vereinbart.
Beim 1. Termin findet die Untersuchung, Feststellung der Schwangerschaft per Ultraschall und das Aufklärungsgespräch statt. Die Einnahme der Mifegyne® erfolgt im Beisein der Ärztin. Das Prostaglandin wird Ihnen in der Regel mitgegeben, so dass Sie es zwei Tage später zuhause einnehmen könne. Sie erhalten einen genauen schriftlichen Ablaufplan, wenn Sie es wünschen auch eine Krankschreibung.
Beim 2. Termin ca. 2-3 Wochen später wird per Ultraschall kontrolliert, ob das Schwangerschaftsgewebe vollständig ausgestoßen wurde.
Was müssen Sie zu Ihrem Termin mitbringen?
- Ihre Versichertenkarte
- schriftliche Bescheinigung der Beratungsstelle
- ggf. Kostenübernahme der Krankenkasse
- schriftliche Bescheinigung über Ihre Blutgruppe (ein Blutgruppen-Schnelltest ist bei uns in der Praxis als Selbstzahlerleistung möglich)
- ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Ausführliche Informationen in unserem Flyer (deutsch und englisch) zum Download: