Krebsvorsorge2024-05-17T08:51:31+02:00

Krebsfrüherkennung

Erhalten Sie sich Ihre Gesundheit und Lebensfreude!

Krebs ist eine Krankheit, vor der viele Menschen Angst haben. Sie ist häufig und es kann jeden von uns treffen. Zu spät entdeckt kann ein Tumor Schmerzen, Leid und auch den Tod bedeuten. Das heißt aber auch: wird die Erkrankung frühzeitig entdeckt, sind die Heilungschancen in den meisten Fällen sehr gut

Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit gehören regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Die Krebsvorsorge verbessert nicht nur die Heilungschancen im Falle einer Krankheit, sie bietet auch Sicherheit und Beruhigung, wenn alles in Ordnung ist.

Die Untersuchung zur Krebsfrüherkennung sollte einmal im Jahr stattfinden.

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
zur Früherkennung und Behandlungsmöglichkeiten bei Krebserkrankungen
Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
zur Brustkrebs-Früherkennung durch das Mammographie-Screening

Krebsfrüherkennung: Der Leistungskatalog der Krankenkassen

Im Rahmen der Krebsfrüherkennung haben die gesetzlichen Krankenkassen folgende Leistungen für eine jährliche Untersuchung festgelegt:

Ab dem 20. Lebensjahr

Gezielte Anamnese
(Abklärung von Beschwerden und Vorerkrankungen)

Gynäkologische Tastuntersuchung

Begutachtung (Spiegeleinstellung) des Muttermundes

Zellabstrich vom Muttermund – ‚Pap-Test‘  (bis 35 Jahren einmal jährlich)

Beratung und weitere Abklärung

Zusätzlich:

ab dem 30. Lebensjahr

Abtasten der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten

Anleitung zur Selbstuntersuchung

ab dem 35. Lebensjahr

Zellabstrich vom Muttermund (Pap-Abstrich) kombiniert mit HPV-Test (alle 3 Jahre)

ab dem 50. Lebensjahr

Tastuntersuchung des Enddarmes

Test auf okkultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl – wenn keine Darmspiegelung gemacht wurde
(bis zum 55. Jahr jährlich, danach nur alle 2 Jahre)

50. – 75. Lebensjahr

Mammographie-Screening (beim Radiologen)

Wichtiger Hinweis: Für die kassenärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten gilt, dass die medizinischen Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein sollten. „Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ (Sozialgesetzbuch V. § 12)

Krebsvorsorge komplett: Unser Ergänzungsprogramm zur Kassenleistung

Moderne medizinische Untersuchungsmethoden – über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen hinaus – können die Sicherheit der Standarduntersuchung erheblich erhöhen:

Die Sonographie der Beckenorgane ist eine der wichtigsten gynäkologischen Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Der Beckenultraschall wird mit Hilfe einer stabförmigen, schmalen Sonde über die Scheide (transvaginal) durchgeführt.

Bei einem transvaginalen Ultraschall lassen sich die Organe des kleinen Beckens (z.B. Gebärmutter, Eierstöcke) besser beurteilen als bei einer Ultraschalluntersuchung über die Bauchdecke (abdominaler Ultraschall). Somit können Veränderungen wie beispielsweise Zysten in den Eierstöcken oder Myome in der Gebärmutter bereits in einem frühen Stadium erkannt, begutachtet und dokumentiert werden. Zudem lassen sich die verschiedenen Gewebeanteile der Gebärmutter (Myometrium und Endometrium) sowie der Gebärmutterhals (Zervix) und der Douglas-Raum darstellen.

Da die Früherkennung von Krebserkrankungen für die Heilungschancen entscheidend ist, wird der Beckenultraschall bei der regelmäßigen Krebsvorsorge empfohlen, gehört aber nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung der Frau. Fast jede achte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an einem bösartigen Brusttumor.

Mammografie als Standarduntersuchung

Als Standard der bildgebenden Verfahren gilt nach wie vor die Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust). Ergänzend stehen Kernspin-Tomografie bzw. Magnetresonanztomographie (MRT) und Ultraschalluntersuchung zur Verfügung.

In Baden-Württemberg gibt es seit einigen Jahren ein umfassendes Mammografie-Screening für alle Frauen zwischen 50 und 70 Jahren. Experten erwarten, dass durch diese Röntgenreihenuntersuchung, zu der alle Frauen der genannten Altersklasse alle zwei Jahre eingeladen werden, die Brustkrebssterblichkeit um ein Viertel gesenkt werden kann.

Zusätzliche Sicherheit durch Ultraschall

Die Sicherheit der Brustkrebsvorsorge erhöht sich deutlich, wenn außerdem einmal im Jahr eine Ultraschalluntersuchung der weiblichen Brust (Mammasonografie) durchgeführt wird. Frauen vor dem 50. Lebensjahr und mit dichter Brustdrüse profitieren von einer sonografischen Untersuchung besonders. Hier ist der Ultraschall der Mammografie häufig sogar überlegen.

Die Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen für die Untersuchungen zur  Krebsfrüherkennung beinhalten ab dem 30. Lebensjahr lediglich die Tastuntersuchung der weiblichen Brust und der dazugehörigen Lymphknoten.

Allen Frauen, die sich über das Abtasten der Brust hinaus mehr Sicherheit wünschen, empfehlen wir die ergänzende Sonografie der Brustdrüse.

Die sonografische Untersuchung hat folgende Vorteile:

  • Die Brustdrüse muss nicht stark gedrückt werden.
  • Die Methode ist frei von Strahlenbelastung.
  • Sie ermöglicht die Erkennung von Tumoren, die der Tastuntersuchung entgehen.
  • Zystische Veränderungen der Brust lassen sich besser beurteilen.
  • Eine Früherkennung verbessert die Heilungschancen und ermöglicht eine schonende Therapie.
  • Je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto eher kann brusterhaltend operiert werden.

Gebärmutterhalskrebs ist die zweithäufigste Krebserkrankung der Frau unter 50 Jahren. Das Zervixkarzinom entwickelt sich langsam über Jahre hinweg. Wer regelmäßig zur Krebsvorsorge geht, hat also gute Chancen, bösartige Zellveränderungen am Gebärmutterhals frühzeitig zu erkennen.

Der klassische Pap-Abstrich

Eine wichtige Untersuchung bei der Krebsfrüherkennung ist der Zellabstrich vom Muttermund, der sogenannte Pap-Test – benannt nach dem griechischen Arzt George Nicolas Papanicolaou. Bei diesem Test wird der Zellabstrich auf einen Objektträger aufgetragen, eingefärbt und unter dem Mikroskop untersucht.

Bei optimalen Bedingungen bietet dieser Test eine relativ hohe Sicherheit. Dennoch erkranken jährlich alleine in Deutschland jedes Jahr ca. 6.500 Frauen an einem Gebärmutterhalskrebs und 80.000 Frauen an einer Krebsvorstufe. Die Gründe hierfür liegen in der ungenügenden Aufbereitung des Zellmaterials. Krankhaft veränderte Zellen werden nicht erkannt, weil sie von anderen Zellen, von Blut oder Schleim überlagert werden. Falsche Befunde sind häufig.

Mehr Sicherheit durch die neue Dünnschichtzytologie

Die Dünnschichtzytologie wurde entwickelt, um die beim herkömmlichen Pap Test auftretenden Probleme zu verringern. Hierbei werden Zellen wie beim konventionellen Pap-Test durch einen Abstrich entnommen, dann aber in ein Gefäß mit Konservierungslösung gegeben. Somit bleiben alle Zellen zur Auswertung erhalten.

Die konservierte Probe wird in einem Speziallabor in mehreren technischen Prozessen aufbereitet und von Blut, Schleim und Entzündungszellen gereinigt. Anschließend werden die Zellen in einer dünnen Schicht auf dem Objektträger gleichmäßig verteilt. Die Dünnschichtzytologie ist wesentlich aussagekräftiger als der herkömmliche Pap-Test und zur Früherkennung von Zellveränderungen empfehlenswert.

HPV-Test: Abstrich auf Humane Papilloma-Viren

Eine Infektion mit Humanen Papilloma-Viren ist weitverbreitet. Fast jeder Mensch infiziert sich im Laufe seines Lebens mit HPV. In den meisten Fällen heilt diese Infektion folgenlos von selbst wieder aus. Bleibt eine Infektion mit bestimmten HP-Viren (vom sogenannten Hochrisiko-/high risk-Typ) jedoch fortbestehen, steigt das Risiko von Zellveränderungen. Über einen Zeitraum von 10 – 15 Jahren hinweg kann sich ein Gebärmutterhalskrebs entwickeln.

Im Rahmen der Krebsfrüherkennung wird beim HPV-Test der Zellabstrich vom Muttermund auf Humane Papilloma-Viren vom Hochrisiko-Typ hin untersucht. Der HPV-Test klärt lediglich das Vorhandensein der Viren. HP-Viren sind bei jeder zweiten Frau unter 35 Jahren nachweisbar. In 90 Prozent aller Fälle ist diese Infektion vollkommen harmlos. Nur bei einem Bruchteil dieser Frauen liegt tatsächlich eine Krebserkrankung vor.

Der HPV-Test wird bei Frauen ab 35 Jahren durchgeführt – alle drei Jahre in Kombination mit einem Zellabstrich (Pap-Test). Sofern HP-Viren vom Hochrisiko-Typ nachgewiesen werden, sind weitere Untersuchungen bzw. kürzere Untersuchungsintervalle notwendig.

Wird eine Infektion mit HP-Viren festgestellt, tauchen viele Fragen auf. Die wichtigsten Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Viele bösartige Tumoren können durch eine frühzeitige Erkennung vermieden oder geheilt werden. Hierzu gehört ganz vor allem der Dickdarmkrebs, der nicht selten ist. In Deutschland erkranken 6 von 100 Personen an einem Dickdarmkrebs.

Seit einigen Jahren weiß man, dass sich Dickdarmkrebs schon viele Jahre vor seiner eigentlichen Entstehung durch Vorstufen, so genannte Darmpolypen ankündigt. Diese Polypen sind zunächst gutartige Geschwülste der Darmwand, die erst spät zu bösartigem Darmkrebs entarten. Durch eine frühzeitige Erkennung dieser Vorstufen kann Darmkrebs also verhindert werden. Bei Erkennung des Darmkrebses im Frühstadium sind die Heilungschancen mit über 90% außerordentlich gut.

Sichere Früherkennung durch Darmspiegelung

Die sicherste Methode, den Darmkrebs in seinen frühen Formen oder gar in seinen Vorstufen zu diagnostizieren, ist die Darmspiegelung (Koloskopie). Mit ihr werden etwa 99% der Dickdarmkrebsfälle und -polypen erkannt. Die Koloskopie wird von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Krebsvorsorge für Personen über 55 Jahre angeboten. Sie sollten diese Chance wahrnehmen!

Immunologischer Stuhltest beim jährlichen Check-up

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen immunologischen Stuhltest bei Patientinnen zwischen 50 und 54 Jahren einmal jährlich, danach nur noch alle zwei Jahre. Wurde eine Darmspiegelung durchgeführt, ist ein Stuhltest als Kassenleistung erst wieder nach 10 Jahren möglich. Für jüngere Patientinnen sowie für diejenigen, die keine Darmspiegelung möchten oder eine Kontrolle außerhalb der Routineintervalle wünschen, bieten wir den immunologischen Stuhltest als Selbstzahlerleistung an.

Wird beim Stuhltest menschliches Hämoglobin – also Blut – nachgewiesen, sollte eine Darmspiegelung erfolgen, um die Blutungsquelle zu klären.

Wir erstellen ein Blutbild und erheben alle wichtigen Blutparameter wie Cholesterin, Leber– und Nierenwerte. Sie erhalten damit einen allgemeinen Check-up, der die Krebsvorsorge optimal ergänzt.

Die individuellen Gesundheitsleistungen (IgeL) werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung gestellt. Liegt eine Erkrankung vor oder ergibt sich ein Verdacht auf eine Erkrankung, werden weitere notwendige Maßnahmen von der Krankenkasse übernommen.

Unser Blog zum Thema

501, 2020

Krebsfrüherkennung: Neue Regelungen ab 2020

Seit 2020 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Die wichtigste Neuerung betrifft gesetzlich versicherte Patientinnen ab 35 Jahren, denen nun im Rahmen der Krebsvorsorge ein regelmäßiger Test auf Humane Papillomviren angeboten wird. Der HPV-Test wird mit dem herkömmlichen zytologischen Abstrich vom [weiterlesen...]

Nach oben