Da haben wir wieder die Frage der Saison: Ab wann werden verspätete Neujahrswünsche peinlich? In kniffligen Lebenslagen helfen Experten. Was sagen also Etikette-Trainer und Benimm-Ratgeber?

Unter Freunden gibt es nach Ansicht der Kniggelogen für gute Wünsche kein Verfallsdatum. In der Geschäftswelt jedoch geht der Blick nach vorn. Im Business ist ab Mitte Januar Schluss mit den Neujahrsgrüßen.
Als absolut unmöglich gilt ein achtlos hingeworfenes „Froh’s Neu’s!“. Ernst gemeinte Neujahrswünsche werden in ganzen Sätzen ausgerichtet. Soviel Zeit muss sein.

In diesem Sinne:
Wir wünschen allen unseren Patientinnen ein glückliches, gesundes und friedliches Jahr 2023!

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