Morgen, zum 31. Januar, fällt die Maskenpflicht für das Personal in den Arztpraxen. Für Patientinnen und Patienten gilt dies jedoch nicht. Sie müssen beim Betreten einer Praxis weiterhin eine FFP 2-Maske tragen. Grund für den merkwürdigen Schnörkel bei den Corona-Maßnahmen: Die Maskenpflicht des Personals wird in der baden-württembergischen Corona-Verordnung geregelt und nun aufgehoben, die der Patientinnen und Patienten steht im Infektionsschutzgesetz des Bundes und das bleibt erstmal so.
So sehr wir uns als Praxisteam natürlich freuen, vom stundenlangen (!) Masketragen befreit zu sein, so schwer fällt es uns aber auch, die Patientinnen nach wie vor darum zu bitten, die Maske aufzusetzen. Es ist tatsächlich nicht einfach zu begründen. Wenn die neue Regelung als ungerecht empfunden wird, ist das verständlich. Ein Trost: Auch diese Regelung wird voraussichtlich nur noch bis zum 7. April gelten und nach drei langen Corona-Jahren kriegen wir das bisschen Maske-hin und Maske-her auch noch gebacken.
Zum Schutz unserer schwangeren Patientinnen werden wir im nahen Kontakt – z.B. bei den Laboruntersuchungen oder beim Anlegen des CTGs – weiterhin unsere Maske tragen. Selbstverständlich auch bei allen Patientinnen, die dies für ihren persönlichen Schutz wünschen. Bitte sagen Sie uns in diesem Fall Bescheid!
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