Seit 2020 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
Die wichtigste Neuerung betrifft gesetzlich versicherte Patientinnen ab 35 Jahren, denen nun im Rahmen der Krebsvorsorge ein regelmäßiger Test auf Humane Papillomviren angeboten wird.

Der HPV-Test wird mit dem herkömmlichen zytologischen Abstrich vom Muttermund (Krebs-/Pap-Abstrich) kombiniert und von den Kassen alle drei Jahre übernommen. Die regelmäßige gynäkologische Untersuchung zur Krebsfrüherkennung wird aber dennoch – unabhängig vom Zellabstrich – nach wie vor einmal jährlich empfohlen und auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt.

Allen Patientinnen über 35, die weiterhin einmal im Jahr einen Pap-Abstrich machen lassen möchten, bieten wir einen Zellabstrich in Dünnschichtzytologie (ThinPrep) als eigenverantwortliche Gesundheitsleistung an.

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Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung