Krebsfrüherkennung: Neue Regelungen ab 2020

Seit 2020 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
Die wichtigste Neuerung betrifft gesetzlich versicherte Patientinnen ab 35 Jahren, denen nun im Rahmen der Krebsvorsorge ein regelmäßiger Test auf Humane Papillomviren angeboten wird.

Der HPV-Test wird mit dem herkömmlichen zytologischen Abstrich vom Muttermund (Krebs-/Pap-Abstrich) kombiniert und von den Kassen alle drei Jahre übernommen. [weiterlesen…]