Schwangere können sich erst einmal nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen.
Der Grund ist einfach: Noch fehlen die wissenschaftlichen Daten zu Wirkungsweise und Verträglichkeit des Corona-Impfstoffes während der Schwangerschaft.
Werdende Mütter und Kinder unterliegen einem besonderen Schutz und gehören schon aus ethischen Gründen prinzipiell nicht zu den Testpersonen bei der Neuentwicklung eines Medikaments. Für sie ist ein Impfstoff gegen COVID 19 also noch nicht zugelassen.
Empfohlen wird hingegen die Impfung für die engen Kontaktpersonen von Schwangeren.
Sie zählen, zu der Gruppe, die mit „hoher Priorität“ geimpft werden soll – so die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.
Diese Impfempfehlung sollten alle, die davon betroffen sind, ernst nehmen – auch wenn sie sich selbst als „ungefährdet“ betrachten. Die Impfung gegen SARS-CoV2 ist für werdende Väter, Familienmitglieder sowie alle, die beruflich mit Schwangeren zu tun haben, ein Akt der Rücksichtnahme und Solidarität. Denn entgegen einer anfänglich Vermutung der Wissenschaftler deuten neueste Studienergebnisse darauf hin, dass bei Schwangeren ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nicht auszuschließen ist.
(Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.)
Um sich impfen lassen zu können, brauchen die Kontaktpersonen folgende Unterlagen:
- Schwangerschaftsbestätigung (wird in unserer Praxis ausgestellt)
- Impfbescheinigung (zum Download)
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