Versicherteninformation, pdf zum Download

Den nicht invasiven Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13,18 und 21 (Down-Syndrom) bieten wir in unserer Praxis bereits seit vielen Jahren an. Seit dem 1.7.2022 werden beim Vorliegen einer Indikation und nach sorgfältiger Rücksprache mit der betreuenden Ärztin die Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Nach wie vor gehört der NIPT nicht zu den Routineuntersuchungen während einer Schwangerschaft. Er wird im Allgemeinen nur durchgeführt, wenn es z.B. bei einem frühen detaillierten Ultraschall einen Verdacht auf Fehlbildungen gibt oder wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

Kassenleistung ja oder nein – die Diskussion und Entscheidungsfindung hat sich einige Jahre hingezogen. Ein verständlicher Prozess, denn der Pränataltest ist zwar zuverlässig, stellt aber keine sichere Diagnose. Ein unauffälliges Ergebnis garantiert kein gesundes Kind und ein auffälliges Ergebnis muss durch ein invasives Verfahren (Fruchtwasseruntersuchung oder Gewinnung von Mutterkuchengewebe) überprüft werden. Ein Fehlgeburtsrisiko ist dabei nicht ausgeschlossen. Klar ist: ein auffälliges Ergebnis ist für die Eltern extrem belastend und stellt sie in den meisten Fällen vor die schwere Entscheidung, das Kind anzunehmen oder die Schwangerschaft abzubrechen.

Werdenden Eltern, raten wir, sich gut zu informieren und sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der pränatalen Diagnostik auseinanderzusetzen. Der pränatale DNA-Test dient allein dem Ausschluss oder der Feststellung der drei häufigsten Trisomien, kann aber keine Fehlbildungen erkennen, die sehr viel häufiger auftreten. Allen, die sich für die Durchführung eines NIPT entscheiden, empfehlen wir daher die Kombination mit einem weiterführenden Ultraschall im Rahmen des Ersttrimesterscreenings.

Die Versicherteninformation zum Download:
Der nicht invasive Pränataltest (NIPT)